gypsum4wood
Ganzheitlicher Brandschutz im Holzbau

Der Einsatz von gypsum4wood Gips- und Gipsfaserplatten in Holzbauten bietet wesentliche Vorteile beim Brandschutz in Holzbauten. Dies weil Gips nicht brennbar ist und weil die in den Gipskristallen gebundenen Wasserteile als zusätzliches «Löschmittel» die Ausbreitung von Feuer aktiv behindern.

Gemäss den Brandschutzvorschriften BSV 2015 entsprechen Produkte aus dem gypsum4wood Sortiment der Kategorie RF1 (von franz. «réaction au feu»), welche für Produkte ohne Brandbeitrag steht. Riduro® Gips- und Rigidur® H Gipsfaserplatten eignen sich als aussteifende Beplankung hervorragend zur Kapselung statisch beanspruchter Bauteile. Bei nicht tragenden Bauteilen können auch Rigips® Bauplatten und Rigips® Feuerschutzplatten eingesetzt werden.

Wirtschaftliche Brandschutzkonzepte mit den BSV 2015

Brandschutz im Holzbau

Nach der Überarbeitung der schweizerischen Brandschutzvorschriften durch die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) ist 2015 das neue Vorschriftenwerk in Kraft getreten. Darin werden der aktuelle Stand der Technik und die in der Zwischenzeit weiter entwickelte europäische Normierung abgebildet. Durch die angehobene Bedeutung der Qualitätssicherung und den darin enthaltenen Qualitätssicherungsstufen 1 bis 4 hat der Planer die Möglichkeit durch ganzheitliche Brandschutzkonzepte wirtschaftliche und leistungsfähige Holzgebäude zu erstellen.

Erhöhte Sicherheit mit Rigips® Gips- und Gipsfaserplatten

Die Verwendung von Holz als Baustoff für Tragkonstruktionen war bis anhin nur bei Gebäuden mit geringer Höhe möglich. Neu wird nicht mehr zwischen brennbarer und nichtbrennbarer Konstruktion unterschieden, womit die Anwendungsmöglichkeiten für den Holzbau deutlich erweitert wurden. Diverse Konstruktionsvarianten für Wand- und Decken-Ausführungen sowie für Bekleidungen mit Rigips® Gips- und Gipsfaserplatten im Holzbau können dem Anhang zur Lignum-Dokumentation Brandschutz «Werkstoffoptimierte Bauteile Rigips» entnommen werden.

Kapselkriterium

Vor allem im Bereich von Fluchtwegen und Treppenhäusern wird als Leistungskriterium für die Brandschutzbekleidung die Kapselklasse K230 bzw. K260 nach DIN EN 13501-2 herangezogen. Mit den zusätzlichen Anforderungen an die Kapselung kann dem Gesamtbauteil ein nicht brennbarer Charakter zugeordnet werden. Praktische Hinweise zur fachgerechten Ausführung von K230 und K260 finden sich in der gypsum4wood Schriftreihe «Technik & Verarbeitung».

Gemäss VKF-Richtlinien dürfen hinter Kapselungen keine Installationen geführt werden. Für Kabeldurchführungen und Revisionsöffnungen in Brandschutzkonstruktionen hat Rigips darum marktgerechte Lösungen geprüft. Diese können in der Rigips Planungsbroschüre «Brandabschottung im Holzbau» nachgeschlagen werden.

Produkte und Projekte

Komplette Betreuung, kompetenter Service

Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung und modernster Technik. Ob beim Planen oder Anwenden, unser Service umfasst Unterstützung bei allen Anwendungsschritten von A bis Z. Dabei sind uns das Erfüllen der Normanforderungen genauso wichtig wie eine nachhaltige Produktion und effiziente Verarbeitung. Gemeinsam finden wir die bestmögliche Lösung für Sie.

Haben Sie weitere Fragen?

Unser technische Dienst ist gerne für Sie da:
Tel.: +41 62 887 44 44 oder technik@rigips.ch